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Hausordnung der GtHS Kogelshäuserstraße

 
 

  1. Die Schülerlnnen betreten und verlassen die Schulgebäude nur über die Schulhöfe. Der Ausgang zum Fahrradständer dient nur als Fluchtweg.  


     

  2. Die Schülerlnnen versammeln sich frühestens 15 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn auf den Schulhöfen. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerlnnen sofort das Schulgelände. Bei späterem Unterrichtsbeginn versammeln sich die Schülerlnnen nur auf dem oberen Schulhof. Die Zugänge dienen nicht als Schulhof.  


     

  3. Alle an unserer Schule sind zu Pünktlichkeit verpflichtet.  


     

  4. Krankmeldungen müssen spätestens am 2. Tag der Schule vorliegen.   (Eine sofortige Krankmeldung ist wünschenswert, auch telefonisch unter 02402 5095.)  


     

  5. Die Grünanlagen sind schützenswert und dürfen daher nicht betreten werden. Außerdem führt das Betreten zu Verschmutzungen in den Schulgebäuden.  


     

  6. Das Verlassen der Schulhöfe und des Schulgeländes ist während der Pausen und der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht erlaubt.  


     

  7. Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist für Schülerlnnen verboten.  


     

  8. Das Schulgebäude und die Toiletten sind kein Aufenthaltsort in den Pausen bzw. vor oder nach Unterrichtsbeginn. Dies gilt auch besonders für die Eingangshalle.  


     

  9. Ballspielen ist nur erlaubt, wenn keine anderen gefährdet werden und es keine Sachbeschädigungen hervorruft.  


     

  10. Das Befahren des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. (Roller - Mofa - Fahrrad - Skateboard - Inlineskater - etc.) 


     

  11. Alle SchülerInnen LehrerInnen sind für die Sauberkeit an unserer Schule verantwortlich und helfen gegebenenfalls, unnötigen Schmutz zu beseitigen. 


     

  12. Die Erziehungsberechtigten haften für mutwillige Beschädigungen im und am Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände. 


     

  13. Geld- und Wertgegenstände sollen nur in angemessener Form und Menge zur Schule mitbrachten werden, da die Schule bei Verlust oder Diebstahl nicht haften.  


 
  Die Schulleitung